In Deutschland muss laut Beschussgesetz für jedes einzelne Salutschussgerät (Böller) eine Beschussbescheinigung vorliegen. Diese wird nach der Beschussprüfung des Böllers vom Beschussamt ausgestellt und auf dem Böller werden zudem Beschusszeichen und die höchstzulässige Schwarzpulvermenge und Vorlage eingeschlagen. Die Bescheinigung hat eine Gültigkeit von 5 Jahren, danach muss der Böller erneut dem Beschussamt vorgelegt werden und es wird eine neue Bescheinigung ausgestellt.
Die Böllerschützen der FSG legen großen Wert auf Sicherheit deshalb führen sie alle 5 Jahre eine Wiederholungsprüfung ihrer Böllergeräte durch.
Auf Initiative des Böllerkommandanten Günther Philipp konnte die Wiederholungsprüfung erstmals in Freyung durchgeführt werden.
Im Vorfeld wurde vom Bayerisches Landesamt für Maß und Gewicht, Dienststelle Beschussamt München, eine Besichtigung der örtlichen Gegebenheiten durchgeführt.
Der 50 m Stand der Feuerschützengesellschaft, mit den Böschungen als Kugelfang, erwies sich als sehr gut geeignet.
Am Mittwoch den 28. August konnte das Beschussamt 31 Böller beschießen und den Teilnehmern die Beschussbescheinigung ausstellen.
von links: Böllerkommandat G. Philipp, P. Hammer
mit Kollege und Kollegin A. Simon vom LMG, München